Beiträge nach Kategorie: Markenrechtlicher Schutz von erfundenen Wörtern

Wie markenrechtlich schützen Sie ein von Ihnen erfundenes Wort?
von Leonhard Fichtner an 7.03.2023 Kommentare (0)

Das Markenrecht schützt Waren und Dienstleistungen durch eine einzigartige Marke, die als geschützte Bezeichnung fungiert und unerlaubte Verwendung verhindert. Um ein von Ihnen erfundenes Wort als Marke zu schützen, müssen Sie es als eingetragene Marke anmelden. Dazu muss es als Marke einzigartig und unterscheidungskräftig sein. Es muss auch bestimmten Kriterien entsprechen, die von der einzelnen juristischen Niederlassung festgelegt werden. Sie müssen außerdem belegen, dass es eine Marke ist, die Sie schützen möchten, und beweisen, dass es ein Waren- oder Dienstleistungszeichen ist, das Sie in Ihren Geschäften verwenden.